Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der mediCut Stent Technology GmbH

1 Geltung
All unsere Angebote, Aufträge, Lieferungen und Leistungen (im Folgenden „Leistung“) – auch zukünftige – erfolgen ausschließlich aufgrund unserer AGB. Die AGB sind Bestandteil aller Verträge mit uns; sie haben auch dann Gültigkeit, wenn nicht jeweils besonders auf sie Bezug genommen wird.

Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmern (§§ 14, 310 BGB). Unsere AGB gelten ausschließlich. AGB des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir ihnen nicht gesondert widersprechen. Diese werden auch durch vorbehaltslose Auftragsannahme oder -durchführung nicht Vertragsinhalt.

2 Vertragsschluss
Falls nicht anders ausdrücklich erklärt, sind unsere Angebote freibleibend. Bestellungen des Kunden können wir innerhalb von 15 Werktagen annehmen. Ein Vertrag, auch bei mündlichem Auftrag, kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung zustande, spätestens jedoch mit Beginn der Durchführung der Leistung.

Mündliche und telefonische Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Offensichtliche Irrtümer, Druck-, Schreib-, Rechen- und Kalkulationsfehler sind unverbindlich und begründen keinen Anspruch. Eine Garantie übernehmen wir nur, wenn wir sie ausdrücklich und schriftlich als solche bezeichnen.

Für Umfang und Gegenstand der Leistung ist alleine die Auftragsbestätigung oder bei sofortiger Auftragsausführung der Lieferschein maßgebend. Enthalten diese Änderungen gegenüber der Bestellung des Kunden, so gilt dessen Einverständnis als gegeben, wenn er die Leistung vorbehaltlos entgegennimmt und nicht unverzüglich schriftlich widerspricht. Auftragsänderungen oder -erweiterungen durch den Kunden nach Auftragsbestätigung berechtigen uns zur Preisanpassung und Leistungszeitverlängerung.

Unsere Angebote beruhen auf Angaben des Kunden, ohne Kenntnis der Verhältnisse oder Vorgaben beim Kunden. Der Kunde trägt das Eignungs- und Verwendungsrisiko. Dies gilt auch, wenn wir nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mus-tern, Plänen, usw. des Kunden leisten. Eine Haftung für einen bestimmten Einsatzzweck oder eine bestimmte – technische - Eignung wird nur insoweit übernommen, als genau dies so ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist. Sofern wir Muster bzw. einen Prototypen anfertigen und diese vom Kunden freigegeben werden, gilt unsere entsprechende Ausführung der Leistung als vertragsgemäß. Gleiches gilt, wenn wir die Leistung nach von uns erstellten Plänen anfertigen, die der Kunde genehmigt hat.

Angaben, Muster, Proben oder Abbildungen in Katalogen, Preislisten oder anderem Werbematerial, sind nur annähernd (z.B. Gewicht, Maß, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen oder technische Daten), soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglichen Zweck eine genaue Über-einstimmung voraussetzt. Ein Hinweis auf technische Normen dient der Leistungsbeschreibung und ist keine Be-schaffenheitsgarantie.

Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unter Ausschluss jeglicher Haftung.

Erkennen wir während der Durchführung der Leistung, dass diese technisch und/oder prozesssicher nicht durchführbar ist oder spezifische Anforderungen der Leistung modifiziert werden müssen, so werden wir den Kunden hierauf hinweisen und soweit möglich Alternativvorschläge unterbreiten (change request). Hierfür übergeben wir dem Kunden ein ergänzendes Angebot. Der Kunde muss unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 10 Arbeitstagen ab Erhalt des Angebots schriftlich mitteilen, ob er der Änderung zustimmt. Kann keine Einigung gefunden werden, so können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten. Unsere bis dahin angefallenen Aufwendungen sind zu erstatten. Schadenser-satzansprüche des Kunden hieraus sind ausgeschlossen.

3 Preise Zahlung
Es gelten unsere jeweils gültigen Listen-preise. Falls nicht anders vereinbart, gelten die Preise ab Werk zzgl. USt., ohne Nebenleistungen, wie Verpackung, Verladung, Fracht, Zoll, Spesen, Fahrtkosten und sonstige Aufwendungen.

Eine zugesagte oder garantierte Leistung gilt auch dann als erfüllt, wenn die erzielte Leistung 10 % davon abweicht (Toleranz). Bei einer individuellen Sonderfertigung sind wir berechtigt, Mehr- oder Minderleistung bis zu 20% auf Rechnung des Kunden vorzunehmen.

Falls fehlende Information, unklare Zielsetzung oder Aufgabenstellung zu einem Mehraufwand bei uns führen, wird dieser Mehraufwand gemäß dem jeweils aktuellen Listenpreis gesondert in Rechnung gestellt, wenn der Kunde trotz Aufforderung die fehlenden Angaben nicht korrigiert oder ergänzt.

Falls nicht anders vereinbart, sind Rechnungen ohne jeden Abzug sofort fällig. Für die Rechtzeitigkeit einer Zahlung ist die Gutschrift auf unserem Konto maßgeblich. Skontoabzug bedarf unserer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung.

Bei Zahlungsverzug oder begründeten Zweifeln an der Leis-tungsfähigkeit des Kunden können wir Vorauszahlung verlangen und/oder ein Zurückbehaltungsrecht bzgl. weiterer Leistung geltend machen. Dies gilt auch bei Ablehnung der Versicherung der Kundenforderung durch unseren Warenkreditversicherer. Bei Zahlungsverzug werden Rabatte, Skonti und sonstige Vergünstigungen hinfällig, sowie Zinsen i.H.v. 8%-Punkten über Basiszinssatz (§ 288 BGB) fällig.

Dem Kunden stehen ein Zurückbehaltungsrecht sowie das Recht zur Aufrechnung nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt sind oder auf Mängelansprüchen beruhen.

Beträgt die vereinbarte Leistungszeit mehr als vier Monate, behalten wir uns das Recht vor, unsere Preise mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat angemessen zu ändern, wenn nach Vertragsabschluss Kostensenkungen oder erhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen, Änderungen der Produktionskosten oder Markpreise für Vergleichsprodukte, eintreten. Auf Anforderung des Kun-den werden wir die Erhöhungsfaktoren belegen.

4 Lieferung
Gefahrübergang Die Leistung/Lieferung und die Aufmachung der Dokumente entsprechend der ICC Incoterms® 2010. Es gelten die ERA 600 (Einheitliche Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive des ICC Paris).

Sofern nicht unzumutbar, sind Teil-, Mehr-, Minder- oder vorfristige Leistung zulässig.

Ein Versand erfolgt ohne Gewährleistung der billigsten Art auf Kosten und Gefahr des Kunden. Eine Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn der Versanddienstleister die Sendung innerhalb dieser Frist zum Versand abholt; für dessen Verzögerungen übernehmen wir keine Haftung. Auf vorherige Weisung und Kosten des Kunden versichern wir unsere Leistung und/oder Transport.

Schriftlich oder mündlich zugesagte Leistungszeiten oder Termine sind nur annähernd, es sei denn, es ist schriftlich ein fester Leistungstermin zugesagt. Leistungszeiten begin-nen mit Zugang der Auftragsbestätigung, nicht jedoch bevor alle kaufmännischen und technischen Fragen geklärt sind oder eine geforderte Vorauszahlung gutgeschrieben wurde.

Die Einhaltung der Leistungszeit steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung. Wir haften nicht für das Verschulden der Vorlieferanten, eventuelle Ersatzansprüche gegen diese werden an den Kunden abgetreten. Nach Ablauf einer unverbindlichen Leistungszeit kann der Kunde nur vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns zuvor schriftlich eine mindestens 30-tägige Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat.

Höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen und sonstige von uns nicht verschuldete Umstände, z. B. Streik, Betriebsstörungen, fehlende Genehmigungen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Unruhen, Embargos, die die eigene Leistung oder die der Vorlieferanten nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkung von der Leistungspflicht. Für Verzögerungen oder Unmöglichkeit aufgrund dieser Ereignisse haften wir nicht. Der Kunde kann uns auffordern, innerhalb einer Frist von 2 Wochen zu erklären, ob wir vom Vertrag zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Frist erfüllen wollen. Ist dem Kunden aus den o. g. Gründen die Leistung nicht mehr zumutbar, kann er nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten. Wir sind berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn uns aus den o.g. Gründen die Erfüllung des Vertrages nicht zuzumuten ist, ohne dass der Kunde hieraus Schadensersatzansprüche herleiten kann. Der Kunde ist in diesem Fall von seiner entsprechenden Gegenleistungspflicht befreit. Verzögerungen – gleich aus welchem Grund – teilen wir mit.

Im Falle des Leistungsverzuges haften wir bei leichter Fahr-lässigkeit auf pauschalierten Schadensersatz pro vollendete Woche Verzug auf 0,5%, höchstens jedoch 5% des Netto-Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Leistung. Der Nachweis eines niedrigeren Schadens ist uns möglich. Im Übrigen bestimmt sich unsere Haftung nach der Haf-tungsregelung dieser AGB.

5 Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokor-rent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, gewährt uns der Kunde folgende Sicherheiten, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen um mehr als 20% übersteigt:

Wir behalten uns an der Leistung das Eigentum bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung vor. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts gilt Folgen-des:

  • Der Kunde hält die Leistung in einwandfreiem Zustand. Der Kunde versichert die Leistung auf seine Kosten zu unse-ren Gunsten gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden, soweit ihm dies zumutbar ist. Auf Anfor-derung ist ein Nachweis vorzulegen.
  • Der Kunde ist widerruflich berechtigt, die Leistung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern und zu verarbeiten, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändung und Sicherungsübereignung sind unzulässig.
  • Der Kunde tritt Forderungen, die aus dem Weiterverkauf der Leistung, an Stelle der Leistung oder sonst hinsichtlich der Leistung entstehen (z.B. Versicherung, unerlaubte Handlung), mit allen Nebenrechten bereits jetzt siche-rungshalber an uns ab und zwar unabhängig davon, ob die Leistung ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft wird. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.
  • Der Kunde ist widerruflich berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen in eigenem Namen für unsere Rech-nung einzuziehen. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir sind zur Offen-legung berechtigt.

Vertragswidriges Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug oder Insolvenzantrag (Verwertungsfall), berechtigen uns, vom Vertrag zurückzutreten und die so-fortige Herausgabe der Leistung oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche gegen Dritte zu verlangen. Dem Kunden steht in diesem Fall kein Zurückbehaltungsrecht zu. Schadensersatzansprüche, einschließlich Ansprüche auf Ersatz des entgangenen Gewinns, bleiben unberührt. Wir können uns an der zurückgenommenen Leistung durch freihändigen Verkauf befriedigen.

6 Mängelrechte
Ist der Kunde Kaufmann, so hat er die erhaltene Leistung unverzüglich nach Erhalt sorgfältig zu untersuchen. Mängel sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen („Rüge“). Versand bzw. Transportschäden sind gegenüber dem Versanddienstleister zu dokumentieren. Im Übrigen gilt § 377 HGB. Unterbleibt die Anzeige, so gilt die Leistung als einwandfrei und der Bestellung entsprechend, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Solche Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen.

Der Weiterverkauf, der Einbau oder eine sonstige Nutzung beanstandeter Leistung gilt als Genehmigung einer vertragsgemäßen Erfüllung und schließt Mängelansprüche insoweit aus.

Durch Verhandlung über Rügen verzichten wir nicht auf den Einwand, dass diese Rügen nicht rechtzeitig, unbegründet oder sonst ungenügend gewesen seien. Maßnahmen zur Schadensminderung gelten nicht als Mangelanerkenntnis.

Materialbedingte Abweichungen von vereinbarter Qualität und Umfang sowie Änderungen der Leistung im Zuge des technischen Fortschritts, in der Konstruktion, der Gestaltung, den Maßen, des Gewichtes oder der Farbe sind im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Gebrauch nicht einschränken, keine Garantie vorliegt und dem Kunden bei objektiver Würdigung aller Umstände zumutbar sind.

Ist die Leistung mangelhaft, erfüllen wir unsere Verpflichtung zur Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Leistung (Nachlieferung). Sollten wir uns für die Nachlieferung entscheiden, so erfolgt diese, falls wir dies wünschen, nur Zug um Zug gegen Rückgabe der mangelhaften Leistung. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.

Bei ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung und/oder Nachbesserung, Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder Lagerung wird keine Gewähr übernommen, sofern dies nicht von uns zu vertreten ist.

Rückgriffansprüche des Kunden gemäß § 478 BGB bestehen nur insoweit, als der Kunde mit dem Verbraucher keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehende Vereinbarung getroffen hat. Die Verjährungshemmung gemäß § 479 BGB gilt nur dann, wenn der Kunde seinem Abnehmer nachweislich Gewähr geleistet hat.
Weitergehende oder andere als die in diesen AGB geregelte Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels sind ausgeschlossen.

7 Haftung
Wir haften nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt bei Arglist, Vorsatz, bei Personenschäden, dem ProdHG, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder soweit Schäden durch unsere Haftpflichtversicherung gedeckt sind.

Auch bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, lediglich bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung einer nicht vertragswesentlichen Pflicht ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.

Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und hierbei beschränkt auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden mit dessen Entstehen gerechnet werden konnte. Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen.

Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

Die Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten auch zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen. Ein eventuelles Mitverschulden muss sich der Kunde anrechnen lassen.

8 Haftungsbegrenzung
Bei einer Haftungsbegrenzung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden ist die Haftung je Schadensereignis bei Sachschäden auf EUR 100.000,00 und bei sonstigen Schäden auf EUR 200.000,00 begrenzt; für alle Schäden innerhalb eines Kalenderjahres jedoch jeweils auf höchstens das Doppelte dieser Beträge. Diese Begrenzung gilt nicht, soweit weitergehende Schäden durch die bestehende Haftpflichtversicherung gedeckt sind.

Falls nicht anders vereinbart, verjähren Mängelansprüche in einem Jahr ab Übergabe/Ablieferung, es sei denn, das Gesetz schreibt z.B. bei Vorsatz, Arglist, bei Personenschäden, dem ProdHG zwingend längere Fristen vor.

9 Schutzrechte, Geheimhaltung Datenschutz
Tragen wir ausnahmsweise und auf Grund schriftlicher Vereinbarung die rechtliche Verantwortung für Schutzrechte Dritter, so gilt folgendes: Führt die Benutzung der Leistung zur Verletzung gewerblicher oder urheberrechtlicher Schutzrechte, werden wir nach unserer Wahl und auf unsere Kosten entweder ein Nutzungsrecht für den Kunden erwirken, oder sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder durch eine schutzrechtskonforme Leistung austauschen. Ist uns dies nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu. Diese Verpflichtung besteht nur, soweit der Kunde uns unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche informiert, eine Verletzung nicht anerkennt und uns alle Abwehrmaßnahmen vorbehalten bleiben. Stellt der Kunde die Nutzung der Leistung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist. Eine Verbringung der Leistung in ein anderes Land als dem des Vertragspartners, erfolgt auf Gefahr des Kunden.

Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat oder die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Kunden, durch eine von uns nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass der Vertragsgegenstand vom Kunden verändert oder zusammen mit nicht von uns gelieferter Leistung eingesetzt wurde. Der Kunde stellt uns hiermit von allen Forderungen Dritter frei und trägt auch die Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung, die von Dritten wegen der Verletzung von Rechten Dritter geltend gemacht werden.

Der Kunde wird sämtliche Vertragsinhalte, insbesondere Preise und Rabatte, Know-how und andere Geschäftsgeheimnisse, streng vertraulich behandeln und ohne unsere ausdrückliche, schriftliche Einwilligung keine Informationen, Dokumentationen, Zeichnungen oder sonstige Unterlagen an Dritte weitergeben oder sonst zugänglich machen. Das gilt nicht, wenn diese Inhalte ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt sind. Die Geheimhaltungsverpflichtung wird der Kunde auch seinen Mitarbeitern und verbundenen Unternehmen sowie Dritten, denen die Inhalte zugänglich gemacht werden, auferlegen.

Wir dürfen den Kunden (incl. Logo, Marke) und das Projekt als Referenz nutzen, sofern der Kunde dem nicht mit berechtigten Gründen widerspricht.

Der Kunde willigt ein, dass seine Daten (Kommunikations-daten, verantwortliche Mitarbeiter, Art und Umfang seiner Bestellungen, etc.) von uns zur Vertragsabwicklung verwendet werden. Wir dürfen die Daten auch zur Information des Kunden über unsere Produkte und Leistung verwenden, wenn sie typischerweise in Verbindung mit den Produkten und Leistung benutzt werden, die der Kunde bei uns erworben hat.

10 Schlussbestimmungen
Die AGB gelten auch für die mit dem Kunden verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 Aktiengesetz. Der Kunde hat diese AGB seinen verbundenen Unternehmen aufzuerlegen.

Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen, die nicht auf einer individuellen Vereinbarung beruhen, bedürfen der Schriftform (auch Fax). Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Sollten Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt.

Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte aus diesem Vertrag ohne unsere Zustimmung auf Dritte zu übertragen. § 354 a HGB bleibt unberührt.

Ist der Vertrag oder die AGB in verschiedenen Sprachen abgefasst, hat im Zweifel die deutsche Fassung Vorrang.

Es gilt deutsches Recht, soweit nicht zwingend nationales Recht entgegensteht.

Falls nicht anders vereinbart, und unabhängig von dem vereinbarten Incoterm, ist unser Geschäftssitz, auch für Gewährleistungsansprüche Erfüllungsort. Ist der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, so ist unser Sitz Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden an dessen Wohnsitzgericht zu verklagen.

Bei Rechtsstreitigkeiten mit Kunden außerhalb der EU, die sich aus oder in Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, ist das Schiedsgericht Zürich gemäß der Internationalen Schiedsordnung (Swiss Rules of International Arbitration) der Schweizerischen Handelskammer zuständig. Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern. Sitz des Schiedsgerichtes ist Zürich, Schweiz. Das Schiedsgerichtsverfahren wird in der Vertragssprache geführt.

Stand, April 2015

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